Neu ab 2018: Wichtige Info für alle Mitglieder der BG 74!
Liebe BG 74 - Mitglieder,
wir wünschen wir euch Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch in ein erfolgreiches 2018.
Zum Jahreswechsel werden wir beim SEPA-Lastschriftverfahren für den Einzug der Mitgliedsbeiträge eine wichtige Änderung umsetzen. Ab Januar 2018 werden generell alle Mitgliedsbeiträge aller Abteilungen quartalsweise eingezogen. Lediglich die Förder- und Passivbeiträge werden weiterhin einmal jährlich im Januar abgebucht.
Mit dem quartalsweisen Einzug wollen wir einerseits den vielen studentischen Mitgliedern entgegenkommen, die sich oftmals zu Semesterende abmelden wollen, und andererseits bei Vereinseintritten kurz nach dem letzten Beitragseinzug die dann beim nächsten Einzugstermin aufgelaufene Beitragssumme nicht zu groß werden lassen. Bei Adress- und Kontoänderungen bekommen wir das häufig erst dann mit, wenn Lastschriften von den Banken zurückgewiesen werden. Nach über einem halben Jahr oder noch viel später werden dann die Nachforschungen sehr schwierig.
Daher wurde die Änderung auf den quartalsweisen Beitragseinzug auf der letzten Jahreshauptversammlung im Oktober 2017 vorgestellt und fand dort einhellige Zustimmung. Vereinsaustritte sollen ebenfalls jeweils zu den Quartalsenden möglich sein; eine entsprechende Satzungsänderung wird zum Beschluss für die nächste Jahreshauptversammlung vorbereitet.